Bundesrat verabschiedet 2. DSAnpUG-EU

Auch interessant ist das 2. DSAnpUG-EU, also das sogenannte Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetzt. Nachdem das Gesetzt im Juli den Bundestag passierte, hat am 20.09.2019 der Bundesrat das Gesetz verabschiedet und das liegt nun beim Bundespräsidenten zur Unterschrift. Es wurden über 150 verschieden Gesetzt angepasst. Hieraus finden sich zwei interessante Punkte die unmittelbar eine Relevanz haben. Die Änderungen betreffen nicht die DSGVO, denn das ist ein europäisches Gesetz, sondern nur das BDSG welches das Datenschutzrecht durch Öffnungsklauseln in der DSGVO präzisiert.  

  1. Bisher war es notwendig datenschutzrechtliche Einwilligungen im Beschäftigungsverhältnis schriftliche (also geschrieben und unterschrieben) einzuholen. Das wurde jetzt angepasst und es genügt die Textform. Sprich man kann eine Mail schreiben: „Hey Mitarbeiter, willigst du ein, …“ und er antwortet darauf. Das kann eine deutliche Erleichterung gerade in großen Betrieben sein, da hier die Wege länger sind. Allerdings ist dann darauf zu achten, dass die Einwilligung auch dokumentiert ist. Das bedeutet, dass man auch zu jeder Zeit nachweisen kann, dass diese Einwilligung auch erteilt wurde. Was werden dann also die meisten machen? Ja, klar wieder ausdrucken und abheften. Somit hat man vermutlich mehr Papier erzeugt, aber kaum weniger Aufwand.
  2. Dann wurde die Grenze für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten bei nicht öffentlichen Stellen von 10 auf 20 Mitarbeiter erhöht. Dies wird als bürokratische Entlastung angesehen, was es aber nicht ist, da zwar die Benennung wegfällt, aber die Anforderungen der DSGVO / BDSG nicht. Das einzige was passiert ist, dass Kompetenz fehlt. Und hat man KEINE Datenschutzbeauftragten für sein Unternehmen bestellt, kann man für  datenschutzrechtlichen Fragen dann nicht mal eben den nächstbesten Datenschutzbeauftragten anrufen und diesen Fragen. Der hat die Beratungskompetenz (wenn nicht gerade Anwalt) nur i.V.m. der Benennung als DSB. Das bedeutet, dass die Anwälte im Datenschutzrecht mehr zu tun bekommen, aber nicht, dass in irgendeiner Form „Bürokratie abgebaut“ wird.