Externer Datenschutzbeauftragter
Bereits ab einem Ein-Personen Unternehmen muss die DSGVO eingehalten werden, auch wenn Sie keine Pflicht haben einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Wir unterstützen Sie kostengünstig und praxisorientiert bei der Umsetzung der DSGVO.
Wir geben Ihnen hilfreiche Tools und Vorlagen an die Hand und zeigen Ihnen, wie Sie mit 20% Aufwand bereits 80% der Umsetzung der DSGVO für Ihr Unternehmen schaffen.
Wir bringen gerne unser Wissen über das Datenschutzrecht ein und unterstützen Sie beispielsweise bei der Erstellung einer DSFA, klären Fragen ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt oder nicht und helfen Ihnen beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems unterstützen.
Ihre Vorteile
Wir decken durch unsere Expertise in der Informationstechnologie (IT) die Querschnittsbereiche zwischen IT und Datenschutzrecht vollständig ab.
Hohe Expertise
Ein externer DSB bildet sich nicht nur regelmäßig fort, sondern verfügt über Erfahrung aus zahlreichen individuellen Problem- und Fragestellungen zahlreicher Unernehmen diverser Branchen.
HOHE KOSTENEFFIZIENZ
Fachwissen des internen DSB muss regelmäßig und individuell erneuert werden.
Ein externer DSB nutzt das erworbene Wissen für eine Vielzahl an Unternehmen.
KEIN KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Die Kündigung unternehmensinterner DSB unterliegt besonderer Hürden.
Ein externer DSB kann entspr. vertraglicher Vereinbarung gekündigt werden.
Alle Vorteile im Überblick
Warum soll man überhaupt einen externen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn man es doch auch mit internem Personal abbilden kann? Eine gute Frage, die mit der nachstehenden Tabelle beantwortet wird.
Interner DSB
Kennt die internen Strukturen und Prozesse ohne Einarbeitung
Fachwissen muss oft mit hohen Kosten regelmäßig erneuert werden
Hoher Kündigungsschutz
Beschränkte Haftung
Nähe zu Mitarbeitern kann Autoritätsverlust bedeuten
Schlechte Verfügbarkeit bei Krankheit oder Urlaub
Externer DSB
Aktuelle und hohe Expertise im Datenschutzrecht und der Rechtsprechung
Kein Kündigungsschutz (Vertragslaufzeit)
Praxisorientierte und objektive Umsetzung für bestmögliche Lösungen
Beschäftigte und Organisation ist unvoreingenommen (hohe Autorität)
Schnelle und kompetente Antwort auf datenschutzrechtliche Einordnungen.
Transparente Kosten
Eventuell fehlende branchenspezifische Problemstellungen
Fehlende Kenntnis über Betriebsabläufe