Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 02.07.2023 wirksam!
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie EU/2019/1937. Das Gesetz ist eine wichtige Regelung für Whistleblower, die Misstände im Unternehmen melden wollen. Es bietet ihnen Schutz vor Repressalien und sorgt dafür, dass sie anonym bleiben können.
Interne Meldestelle
Was ist eine interne Meldestelle?
Eine interne Meldestelle ist eine Anlaufstelle innerhalb des Unternehmens, an die Whistleblower ihre Hinweise melden können. Hier werden sie von qualifizierten Personen empfangen und ihre Meldungen sorgfältig geprüft. Eine interne Meldestelle ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Unternehmenskultur zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, in dem Whistleblower ihre Meldungen machen können, ohne Angst vor Repressalien zu haben.
Was soll alles bei den internen Meldestellen gemeldet werden können?
Bei einer internen Meldestelle können Whistleblower Meldungen über Missstände machen, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Hierzu zählen beispielsweise unethisches Verhalten, Betrug, Korruption, Diskriminierung und Verstöße gegen Gesetze und Regulierungen. Eine interne Meldestelle sollte so eingerichtet sein, dass Whistleblower ihre Meldungen schnell und einfach machen können, und dass ihre Anonymität gewahrt bleibt.
Genügt es nicht einen Briefkasten aufzustellen?
Nach dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz erfordert das Hinweisgebersystem eine Möglichkeit der anonymen Meldung, sowie der Möglichkeit auch anonym Rückmeldung zu erhalten. Dies ist kaum mittels eines Briefkastens umsetzbar. Zudem muss auch externen Personen die Möglichkeit von anonymen Medlungen eingerichtet werden.
Wer muss eine interne Meldestelle einrichten?
Ab dem 02.07.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftige ein Hinweisgebersystem einführen. Ab dem 17.12.2023 folgen dann Unternehmen ab 50 Beschäftigte. Kommunen >10.000 Einwohner müssen ebenfals eine Meldesystem für Whistleblower einrichten.
Vorteile extern vergebenen Meldestelle
Ein internes Hinweisgebermeldesystem ist ein wichtiger Bestandteil für jedes Unternehmen, um Missstände oder Verstöße zu melden und zu beheben. Die Überlegung, die Meldestelle extern zu vergeben, bietet jedoch eine Reihe von Vorteilen. Hier sind einige davon:
Unabhängigkeit: Eine externe Meldestelle bietet eine unabhängige Perspektive und erhöht somit das Vertrauen der Hinweisgeber. Dies stärkt das Ansehen des Unternehmens und fördert eine offene Kultur des Hinweisgebens.
- Fachkompetenz: Externe Meldestellen verfügen über spezialisiertes Wissen und Erfahrung im Umgang mit Hinweisen und sind damit besser ausgestattet, um effektiv und angemessen zu handeln.
- Zeitersparnis: Die Vergabe einer externen Meldestelle kann eine Zeitersparnis für das Unternehmen bedeuten, da interne Ressourcen nicht mehr für die Verwaltung des Hinweisgebermeldesystems aufgewendet werden müssen.
- Kosteneffizienz: Eine externe Meldestelle kann aufgrund ihrer spezialisierten Ausstattung und Erfahrung kosteneffizienter arbeiten als eine interne Meldestelle.
- Erhöhte Effektivität: Externe Meldestellen können aufgrund ihrer spezialisierten Fähigkeiten und ihres erhöhten Fokus auf die Verwaltung des Hinweisgebermeldesystems eine höhere Effektivität bei der Bearbeitung von Hinweisen erreichen.
Insgesamt bietet die Vergabe einer externen Meldestelle für das Hinweisgebermeldesystem eine Reihe von Vorteilen, darunter Unabhängigkeit, Fachkompetenz, Zeitersparnis, Kosteneffizienz und erhöhte Effektivität. Jedes Unternehmen, das die Integrität seiner Geschäftspraktiken und die Loyalität seiner Mitarbeiter stärken möchte, sollte die Überlegung einer externen Meldestelle in Betracht ziehen.
Sie möchten ein Hinweisgeberschutzsystem in Ihrem Unternehmen aufbauen und eine Meldestelle einrichten? Wir untersützen Sie dabei!
Email: HinSchG@sirus.de
Telefon: 07941 – 6903 599